BMLFUW/ KLIMA- & ENERGIEFONDS : Förderaktion für erneuerbare Energien angelaufen

Zum Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich startete der Klima- und Energiefonds in Kooperation mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) Förderaktionen in vier Bereichen. In Summe stehen dafür seit 23. Februar (bis November oder Dezember 2016) 23 Millionen Euro zur Verfügung.

Photovoltaikanlagen für Private und Betriebe

Seit dem Jahr 2008 werden Photovoltaikanlagen mit maximal 5 kWp vom Klima- und Energiefonds gefördert − in Summe wurden rund 42.000 Anlagen in Österreich damit errichtet. 2016 stehen insgesamt 8,5 Millionen Euro Förderbudget zur Verfügung. Neben Privatpersonen können erneut auch Betriebe, Vereine oder auch Institutionen ihre neu errichtete Anlage zur Förderung einreichen. Gefördert werden freistehende PV-Anlagen oder Aufdachanlagen mit 275 Euro/kWp, gebäudeintegrierte Anlagen mit 375 Euro/kWp.

Einreichung: www.pv.klimafonds.gv.at

Aktionszeitraum: 23.2. bis 14.12.2016.

Auskunft: Serviceteam PV, Tel.: 01/316 31-730; pv@kommunalkredit.at

Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft

Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe haben große Dachflächen und einen hohen Stromverbrauch – ideale Voraussetzungen für den Einsatz von Photovoltaik. Der Klima- und Energiefonds vergibt daher heuer erneut Förderungen für Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft. Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen größer 5 kWp und bis inklusive 30 kWp. Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/ Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kWp bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/kWp, jedoch maximal 40 % der förderungswürdigen Kosten.

Einreichung: www.pv-lw.klimafonds.gv.at.

Aktionszeitraum: 23.2. bis 15.11.2016

Auskunft: Serviceteam PV, Tel: 01/316 31-713, umwelt@kommunalkredit.at

Holzheizungen für Private

Privatpersonen sind auch heuer aufgerufen, sich von ihren alten, fossilen Heizungen zu trennen und zukünftig auf klimaneutrale Heizungsanlagen zu setzen. Gefördert werden Pellets- und Hackgutzentralheizungsgeräte bis hin zu vollautomatischen Pelletskaminöfen.

Ausgenommen von der Förderung sind beispielsweise Kamin- oder Kachelöfen, bei denen das klassische Scheitholz zum Einsatz kommt.

Den Ersatz von Zentralheizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen befeuert werden, bzw. den Ersatz von elektrischen Nacht- oder Direktspeicheröfen durch Kessel, die mit Hackgut oder Pellets befeuert werden, unterstützt der Klima- und Energiefonds 2016 pauschal mit 2.000 Euro pro Heizanlage. Der Tausch alter Holzheizungsanlagen wird mit 800 Euro unterstützt und Pelletskaminöfen werden pauschal mit 500 Euro gefördert.

Einreichung : www.holzheizungen.klimafonds.gv.at

Aktionszeitraum: 23.2. bis 30.11.2016

Auskunft: Serviceteam Holzheizungen, Tel.: 01/316 31-740, holzheizungen@kommunalkredit.at

Solaranlagen für Private

Die Hälfte des Energiebedarfs in Österreich wird für Wärme und Kühlung benötigt, hier sind große Potenziale für Einsparungen und den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen vorhanden. Die größte Energiequelle, die dabei zur Verfügung steht, ist die Sonne. Eine einfache Möglichkeit, diese im eigenen Haushalt zu nutzen, ist der Einsatz von solarthermischen Anlagen.

Die Förderaktion richtet sich an Private, die eine Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung in Gebäuden neu errichten möchten. Das Gebäude muss älter als 15 Jahre sein (Baubewilligung vor 2002). Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen und die Wiederverwendung gebrauchter Kollektoren können nicht gefördert werden. Neu errichtete Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden werden mit 1.500 Euro gefördert, zur Warmwasserbereitung in Gebäuden mit 750 Euro.

Einreichung: www.solaranlagen.klimafonds.gv.at

Aktionszeitraum: 23.2. bis 30.11.2016

Auskunft: Serviceteam Solaranlagen, Tel.: 01/316 31-737, solaranlagen@kommunalkredit.at

Registrierung und Antragstellung

Eine Registrierung und Antragstellung ist seit 23.2. bis zum Registrierungsende des jeweiligen Programms möglich.

Die Einreichung für PV-Anlagen für Private und Betriebe, Solaranlagen und Holzheizungen verläuft online in einem zweistufigen Verfahren. Sollte kein Förderbudget mehr vorhanden sein, werden die Einreichplattformen geschlossen. Diese können jedoch bei Rückflüssen durch Stornierungen wieder geöffnet werden.

Einreichung für die Förderung von PV-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft ist aufgrund der Co-Förderung der EU etwas anders gestaltet. Nähere Informationen unter www.pv-lw.klimafonds.gv.at

Registrierung (Schritt 1)

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für das eingereichte Projekt automatisch 12 Wochen lang reserviert und man erhält ein Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Link zur Online-Plattform. Dieser verliert 12 Wochen nach Registrierung seine Gültigkeit – d.h. die Antragstellung muss innerhalb dieser 12 Wochen erfolgen, die Anlage muss fertiggestellt und abgerechnet sein.

Eine erneute Registrierung im Rahmen der Aktion ist nicht mehr möglich.

Antragstellung (Schritt 2)

Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wird im Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.

Auszahlung

Nach positiver Prüfung und Genehmigung des Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf das Konto.