Fluorierte Treibhausgase : F-Gase-Verordnung: Italien und Rumänien fehlt es an nationalen Maßnahmen

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Italien und Rumänien haben versäumt, nationale Maßnahmen zu Sanktionen aufgrund von Verstößen gegen EU-Vorschriften über fluorierte Treibhausgase mitzuteilen. Die EU-Kommission hat nun ein Aufforderungsschreiben an die beiden Mitgliedsstaaten gerichtet.

Bei fluorierten Treibhausgasen, sogenannten F-Gasen, handelt es sich um eine Gruppe von nicht natürlich vorkommenden Gasen, die in verschiedenen industriellen Anwendungen zum Einsatz kommen. Mit der Verordnung sollen die F-Gas-Emissionen in der EU bis 2030 um zwei Drittel verringert und somit der Kampf gegen den Klimawandel unterstützt werden. F-Gase haben eine große Auswirkung auf die globale Erderwärmung, da sie bis zu 23 Mal stärker sind als Kohlendioxid. Mit dem EU-Recht werden strenge Vorschriften über die Verwendung von fluorierten Gasen und die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, festgelegt.

Zwei Monate Zeit

Nach den von den Mitgliedstaaten angenommenen Vorschriften sollten Sanktionen bis zum 1. Januar 2017 festgelegt und alle zu ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen getroffen worden sein. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Möglichkeit, entsprechende Sanktionen unter nationalem Recht zu verhängen, ist bei der Einhaltung der Verordnung und somit beim Kampf gegen den Klimawandel ein entscheidendes Element. Die Sanktionen sollen insbesondere den illegalen Handel mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen verhindern.

Die Mitgliedstaaten stimmten außerdem zu, der Kommission ihre nationalen Maßnahmen zu den Sanktionen bis zum 1. Januar 2017 mitzuteilen. Die Kommission hat bis zum heutigen Tag von Italien und Rumänien keine Mitteilung erhalten. Sollten die betroffenen Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort übermitteln, kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln.