VERPFLICHTUNG AB 26.09.2015 : Energielabel für Heizgeräte und Warmwasserbereiter

Ähnlich dem Energielabel auf beispielsweise Kühlschränken und Klimaanlagen, müssen in der gesamten EU ab 26. September 2015 Heizungen (Öl- und Gas-Heizkessel, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke) und Warmwasserbereiter bis 400 kW Leistung bzw. 2.000 Liter Speichervolumen mit ihrer Energieeffizienzklasse (G bis A++) gekennzeichnet sein. Basis dafür ist u. a. die Ökodesign- bzw. Ecodesign-Richtlinie der EU

Die Installateure sind ab 26. September 2015 verpflichtet, die vom Hersteller zur Verfügung gestellten Energielabel am Gerät sichtbar anzubringen und auch bereits im Angebot darauf hinzuweisen. Installateure haben auch ein

Wichtige Info

Installateure sollten ihre Kunden unbedingt darauf hinweisen, dass das Energielabel nur eine indirekte Entscheidungshilfe für die Energiekosten darstellt, aber KEIN Indikator für die tatsächlichen Betriebskosten ist. Diese Kosten hängen nämlich auch vom Dämmstandard des Gebäudes, dem Wetter, dem Nutzerverhalten und den jeweiligen Energiepreisen ab.

Systemlabel

Ab 26. Sept. 2015 müssen aber nicht nur einzelne Wärmeerzeuger mit dem Energielabel ausgestattet sein, sondern auch Heizungssysteme. Wenn der Installateur also Systemkomponenten (z. B. Heizkessel, Regelung, Speicher oder Solarkollektoren) für eine Anlage anbietet, muss von ihm für das Gesamtsystem ein „Paketlabel“ ausgestellt werden. Meist unterstützen die Hersteller die Planer von Heizungsanlagen dabei und bieten bereits entsprechende Berechnungshilfen an.

Details zum Label

Die Energielabel kennzeichnen das Heizungsgerät nicht nur nach G bis A++ – dem Kunden werden durch viele Piktogramme weitere Informationen zum Produkt geliefert, z. B. zum Schallpegel, dem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch in kWh, europäische Landkarte für regionale Effizienzeinstufung, oder zur Warmwasserbereitungsfunktion mit angegebenem Zapfprofil.

So werden die besten Brennwertgeräte bei Öl und Gas in der Klasse A zu finden sein; gute, mit Strom betriebene Wärmepumpen sollten zumindest A++ erreichen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die am Label ausgewiesen Klasse für die mittlere Klimazone gilt, Österreich jedoch in der kälteren Klimazone liegt!

Auch hier sollte es Aufgabe des Installateurs sein, dem Endkunden beratend zur Seite zu stehen.

Neue Wirkungsgrad-Angabe Etas

Die Einstufung der Heizgeräte erfolgt nun einheitlich durch die jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz, kurz „Etas“ (gesprochen: „Eta“, „s“).

Etas ist die neue Kenngröße, die die bisher bekannten Wirkungsgrade, Arbeitszahlen und dgl. ablöst. Der Etas bildet vorwiegend den Betrieb von Heizkesseln im Teillastbetrieb ab.

Je nach Etas erfolgt dann die Einstufung in der Skala zwischen G bis A++.

Im Jahr 2019 wird die Klasse G entfallen und als beste Klasse A+++ hinzukommen.

Manche Heizgeräte nur noch eingeschränkt einsetzbar

Gas- und Heizölkessel müssen ab 26.9.2015 eine jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz von zumindest 86 % aufweisen. Durch die erhöhten Effizienzanforderungen werden einige Heizungsgeräte in den nächsten Jahren vom Markt verschwinden. Denn es dürfen keine Niedertemperaturkessel mit Gebläse mehr auf den Markt gebracht werden.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Niedertemperaturkessel ohne Gebläse (Heizwertthermen) mit einem Etas von mindestens 75 % dürfen im kleinen Leistungsbereich (Thermen bis 10 kW, Kombithermen bis 30 kW) bei vorhandener Mehrfachbelegung einer Abgasanlage im Bestand weiter eingesetzt werden.

Festbrennstoff-Kessel ab 2017

Für Heizungsanlagen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden, ist auch das Energielabeling vorgesehen. Ab 1.4.2017 gilt die Energieverbrauchskennzeichnung in der gesamten EU auch für Festbrennstoffkessel.

Weitere Details zum Energielabel für Heizungen findet man z. B. bei den FAQ der VÖK (Vereinigung Österreichischer Kessellieferanten).