Stromkosten : Enamo Ökostrom muss Preiserhöhung zurücknehmen

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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich mit einem weiteren Stromanbieter bezüglich einer unzulässigen Preisanpassungsklausel geeinigt. Auch der Anbieter Enamo Ökostrom (stromdiskont.at) nimmt die Preiserhöhungen des Jahres 2019 zum 1. Mai 2020 zurück. Die Kunden bekommen das Geld für bereits bezahlte Preisaufschläge retour.

Rechtsstreit mit EVN diente als Vorlage

Dem Vergleich war ein jahrelanger Rechtsstreit des VKI mit dem niederösterreichischen Energieriesen EVN vorangegangen. Im Herbst 2019 erklärte der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Preisanpassungsklausel der EVN für unzulässig. Im Februar schließlich einigten sich EVN und VKI: Rund 450.000 betroffene EVN-Kunden bekommen ihr Geld - im Schnitt jeweils 30 Euro für Strom und Gas - zurück, als Gutschrift im EVN-Bonusprogramm oder in bar.

Aus Sicht des VKI müssen alle Energieanbieter, die auf Basis vergleichbarer Preisanpassungsklauseln die Tarife erhöht haben, ihren Kunden die Preisaufschläge zurückerstatten, erklärte der Verein am Mittwoch in einer Aussendung. Die Verteuerungen hätten auf keiner gesetzeskonformen Rechtsgrundlage gefußt.

Enamo Ökostrom hatte bis Anfang 2020 eine Preisänderungsklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die es dem Unternehmen ermöglichte, Preiserhöhungen ohne Obergrenze vorzunehmen. Das sei, analog zur unzulässigen EVN-Klausel, nicht rechtens, meinte der VKI und forderte von Enamo eine Refundierung.

Kunden erhalten Geld zurück

Nun hat man sich geeinigt: Enamo nimmt die Preiserhöhungen vom 1. Jänner 2019 zum 1. Mai 2020 zurück und die betroffenen Kunden erhalten eine pauschale Refundierung zwischen 15 und 110 Euro - ja nach Verbrauch. Die Verbraucher bekommen entweder einen Gutschein für das Partnerunternehmen e-tec electronic oder ihr Geld via Banküberweisung zurück. Wer das Geld will, muss sich bis Ende Juni beim VKI online anmelden. Enamo will die bestehenden Kunden Mitte April informieren. (apa/red)