Übergangsregierung : E-Wirtschaft will Tempo bei Ausbau Erneuerbarer Energien

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© Matthias Buehner - stock.adobe.com

Die Elektrizitätswirtschaft pocht trotz der Übergangsregierung auf einem ungehinderten Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung, wie sie bis zum Jahr 2030 angepeilt ist. "Der politische Stillstand, der jetzt gegeben ist, verzögert den energiepolitischen Umbau - das können wir uns nicht leisten", warnte der Präsident des Branchenverbandes Oesterreichs Energie, Leonhard Schitter, am Dienstag.

Trotz der neuen politischen Verhältnisse, seien die Ziele der Klima- und Energiestrategie für 2030 noch gültig - und im Zuge dessen will die heimische E-Wirtschaft ja bis dahin übers Jahr gerechnet die Stromversorgung gänzlich auf erneuerbar umgestellt haben. "Eine nicht handlungsfähig Regierung" sei da "suboptimal", meinte Schitter vor Journalisten.

Damit wie geplant bis 2030 rund 30 Terawattstunden (TWh) Erzeugung an erneuerbarer Energie dazugebaut werden können - je 11 bis 13 TWh an Windkraft und PV sowie 6 bis 8 TWh an Wasserkraft -, dürfe es keine Verzögerungen beim Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) geben. Das hätte noch im Sommer in Begutachtung gehen sollen. "Wir appellieren daher, dieses Gesetz weiterzubetreiben", so Schitter. Für die Energiematerie ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Mit dem EAG soll das Fördersystem auf flexible Marktprämien auf Basis technologiespezifischer Ausschreibungen umgestellt werden, mit Anreizen die Warteschlange an Wind- und Wasserkraft-Vorhaben abgebaut und etwa die Eigenstromsteuer bei Photovoltaik wegfallen, wie im Steuerreform-Entwurf vorgesehen, erinnerte Schitter. Überdies seien für mehr Erzeugung auch Stromspeicher und ein Netzausbau erforderlich. In Summe gehe es bei den Netzen bis zum Jahr 2030 um Projekte im Ausmaß von rund 10 Mrd. Euro, mit denen 23.000 Kilometer Leitung ertüchtigt oder neu errichtet werden sollten. Für die Klima- und Energiestrategie seien noch weitere Netzprojekte für 8,5 Mrd. Euro vorgesehen. Für die Finanzierung der Netze sei die geplante Umstellung der Netztarifstruktur von Arbeits- zu Leistungspreisen erforderlich. (APA/red)