Energieeffizienz : Das sagt das neue EU-Energielabel für Heizkessel aus

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Bisher gab das EU-Energielabel für neue Heizkessel auf einer Skala von grün bis rot an, wie effizient die Geräte sind. Aufgrund verschärfter Anforderungen ändert sich die Bewertung von Brennwertkesseln mit 26. September 2019. Die neue Effizienzklasse A+++ wird eingeführt und die Stufen E bis G entfallen. Zukunft Altbau, ein Informationsprogramm des Umweltministeriums in Baden-Württemberg, weist Hauseigentümer darauf hin, auch bei Geräten, die in den ersten neun Monaten des Jahres angeschafft werden, auf die Neuerung zu achten. Konventionelle Öl- und Gasgeräte sollten laut Frank Hettler von Zukunft Altbau aufgrund der geringen Effizienz generell gemieden werden.

Anforderungen steigen

„Da die Anforderungen regelmäßig verschärft werden, wird der Druck auf die Hersteller erhöht, effizientere Heizungsanlagen in den Handel zu bringen und ältere vom Markt zu nehmen“, erklärt Frank Hettler. Die aktuelle Verschärfung ermöglicht es den Heizungsfirmen nun, effiziente Geräte mit A+++ zu bewerben. 2021 oder 2022 soll die nächste Verschärfung kommen. Langfristiges Ziel ist, die Effizienz im Heizungsbereich sukzessive zu steigern sowie auf die Vorteile von Ökoheizungen hinzuweisen.

In die Klassen A+++ bis A+ fallen Heizungen, die regenerative Energien nutzen. Dazu zählen zum Beispiel Solarkollektoren, die als Ergänzung zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Auch die meisten Holzheizungen und effiziente Wärmepumpen fallen in diese Klassen. KWK-Anlagen können die Noten A+++ bis B erhalten. Die Bewertung von Gasheizungen und Ölheizungen mit Brennwerttechnik ändert sich von A+ auf A bis B – allerdings kann man die eine bessere Einstufung bekommen, wenn man sie mit erneuerbaren Energien kombiniert, etwa einer thermischen Solaranlage oder einer Wärmepumpe. Weniger effiziente Niedertemperaturgeräte, die die im Abgas enthaltene Energie nicht ausnutzen, erreichen die Effizienzkategorie C – sie dürfen nur noch in bestimmten Mehrfamilienhäusern eingesetzt werden. Geräte der Klasse D kommen in Deutschland bereits jetzt nicht mehr in den Handel und werden nur noch in manchen südeuropäischen Ländern mit niedrigem Heizenergiebedarf verkauft.

Label-Pflicht für neue Heizgeräte

Für neue Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70 Kilowatt Leistung ist das Etikett Pflicht, Warmwasserspeicher bis einschließlich 500 Liter Speichervolumen sowie Produktkombinationen benötigen das Label ebenfalls. Für diese sogenannten Verbundanlagen gilt das erweiterte Label bereits. Die erweiterte Skala gilt auch für neue Einzelraumheizgeräte bis 50 Kilowatt Leistung, etwa Pelletöfen und andere Holzheizungen.

Aufschluss über die Betriebskosten eines Geräts gibt das Energielabel aber nicht und das aus gutem Grund: „Das Label vergleicht Anlagen mit unterschiedlich teuren Energieträgern, beispielsweise Öl- und Stromheizungen“, erklärt Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg. „Außerdem wird der Energieverbrauch einer Heizung immer auch vom Energiestandard des jeweiligen Gebäudes mitbestimmt, also davon, ob Dach, Wand und Kellerdecke gedämmt sind, ob gute Fenster vorhanden sind und ob die Luftdichtigkeit stimmt.“

https://youtu.be/cKiu2hgkEww