Kühlen per Gesetz : Arbeiterkammer will Recht auf Klimaanlage durchsetzen

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Zwischen 19 und 25 Grad: das ist die Temperatur, die in Büros laut Paragraf 28 der Arbeitsstättenverordnung zu herrschen hat. Doch der Wiener Arbeiterkammer ist diese Regelung zu schwammig. Sie kritisiert, dass nicht genau geregelt ist, was vom Arbeitgeber verlangt wird, wenn diese Temperaturen überschritten werden - und das dürfte in Zukunft mit der Erderwärmung wesentlich öfter vorkommen als zu der Zeit, als die Verordnung erlassen wurde, vor mehr als 20 Jahren nämlich.

Die Wiener Arbeiterkammer möchte daher die Verordnung entsprechend nachschärfen und den Arbeitgeber damit zu konkreten baulichen Maßnahmen zwingen - etwa der Installation von Außenrollos, der zusätzlichen Dämmung oder dem Einbau einer Klimaanlage. Auf die gibt es derzeit nämlich keinen Rechtsanspruch.

Die Arbeiterkammer argumentiert auch damit, dass übermäßige Hitze zu einem Leistungsabfall führen kann und damit der gesamten Produktivität eines Unternehmens schadet.

Für Bauarbeiter gilt bereits jetzt eine Hitzegrenze von 32,5 Grad, bei der die Arbeiten eingestellt werden müssen oder ein kühlerer Arbeitsplatz gefunden werden muss. Im Fall einer Einstellung der Arbeit steht den Mitarbeitern eine Entschädigung von 60 Prozent des Stundenlohns zu.